Empfohlene Maßnahmen
Individualverkehr
Neue Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse – also Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (LNF) sowie Motorräder, inkl. Hybride – sollen ab 2027 nicht mehr verkauft werden. Bestandsfahrzeuge mit Verbrennungsmotor können weiter genutzt werden.
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Individualverkehr
Die Maximalgeschwindigkeit auf Landstraßen (außerorts) soll auf 80 km/h und auf Autobahnen auf 100 km/h begrenzt werden. Zudem sollen innerorts flächendeckend maximal 30 km/h gelten. Kommunen haben die Freiheit, die Geschwindigkeit in begründeten Ausnahmen zu erhöhen.
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Weitere Maßnahmen
Individualverkehr
Die Entfernungspauschale soll vollständig abgeschafft werden. Ein pauschaler Steuervorteil für lange Arbeitswege setzt Fehlanreize und belastet Umwelt sowie Klima. Stattdessen sollen eine Mobilitätsgarantie für den ÖPNV, ein vergünstigtes Deutschlandticket und der Ausbau der Radinfrastruktur allen Berufspendelnden eine attraktive und kostengünstige Alternative zum Pkw-Pendeln bieten. Eine Härtefallregelung dient der sozialen Abfederung für Haushalte mit weiterhin unzumutbar hohen Pendelkosten.
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Individualverkehr
Der von der EU beschlossene Verbrenner-Kompromiss für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge soll aufgehoben werden. Dafür soll die entsprechende EU-Verordnung 2023/851 entweder ganz gekippt werden oder darin sichergestellt werden, dass E-Fuels im Sinne der Emissionsfreiheit angerechnet werden können und 2035 nur zu 70% regenerativ sein müssen. Durch die Maßnahme werden keine Emissionen eingespart, sondern 40 Mt CO₂e mehr emittiert. Das entspricht 0,56 % des Sektors.
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