Die Einsatzmöglichkeiten für Holz als Baustoff sollten u.a. durch Anpassung der Brandschutzvorschriften erweitert werden, da sich die Holzbauweise in der Praxis bereits bewährt hat und eine klimaschonendere Alternative zu Baustoffen wie Beton und Stahl darstellt.
Holz ist als Baustoff besonders geeignet, weil es energiearm erzeugt werden kann, bei seiner Entstehung CO2 bindet und dauerhaft speichert, mehrfach weiterverwendet werden kann und zuletzt zur Energiegewinnung verbrannt werden kann.2 Darüber hinaus sind Vorfertigungen in Holzbauweise gut möglich und führen zu Bauzeitverkürzungen.2 3 Außerdem kann Holz eine besondere Atmosphäre erzeugen, was zur Humanisierung der Arbeitswelt und Erzeugung eines gesunden Lebensumfeldes beitragen kann.2
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern liegt die Holzbauquote derzeit bei 26 Prozent, bei mehrgeschossigen Bauwerken bei unter fünf Prozent.
Quelle: ZEIT ONLINE (2023)
Im Juni 2023 hat die Bundesregierung eine Holzbauinitiative mit acht Handlungsfeldern beschlossen, darunter die Stärkung von Forschung und die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen.
Quelle: BMWSB & BMEL (2023)
Transportemissionen von Holzbaustoffen in der Herstellungs- und Bauphase beeinflussen die Leitindikatoren von Ökobilanzen nur in geringem Maße.
Quelle: Wolf et al. (2019)
Jede Tonne Holz spart im Vergleich zu Beton zwei Tonnen CO2-Emissionen ein.
Quelle: NDR (2021)
Im Allgemeinen steigen mit der Gebäudeklasse auch die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit. Die Gebäudeklasse ist in fünf Stufen unterteilt und richtet sich nach der Höhe des Gebäudes. Die fünfte und letzte Stufe reicht von 22 Metern Höhe bis zur Hochhausgrenze.
Quelle: Mayr (2023)
Rechtliche Grundlage
Brandschutzvorschriften in § 26 Abs. 2 der Musterbauordnung (MBO): „Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Die Abweichungsmöglichkeit des § 26 Abs. 2 Satz 4 MBO sollte auch in Bezug auf Sonderbauten gelten. Überdies erscheint der Ausschluss von Brandwänden sowie Wänden notwendiger Treppenräume der Gebäudeklasse 5 als zu pauschal (§ 26 Abs. 2 Satz 5 MBO). Wenn in Holzbauweise der notwendige Feuerwiderstand für Brandwände und Wände notwendiger Treppenräume der Gebäudeklasse 5 hergestellt werden kann, so sollte auch die Holzbauweise hier Anwendung finden können. Außerdem ist es dem Zweck der Förderung der Holzbauweise dienlich, wenn Einbußen beim technischen Brandschutz durch anlagenbezogenen Brandschutz ausgeglichen werden können und dieser Ausgleich nicht erst im Rahmen von Abweichungen i.S.d. § 67 MBO Beachtung findet, sondern bereits bei der regulären Frage nach der Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben. Diese Möglichkeit des Ausgleichs bei der Normierung sollte vom Deutschen Institut für Bautechnik sowie den Normierungsstellen beachtet werden, sodass beim Bau nicht zwingend individuelle Konzepte erstellt werden müssen.
Hintergrund
Nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen wird Holz als brennbarer Baustoff grundsätzlich dann ausgeschlossen, wenn die Verwendung feuerbeständiger Bauteile (§ 26 Abs. 2 Satz 3 MBO) verlangt wird. Im Hinblick auf hochfeuerhemmende Bauteile ist Holz grundsätzlich zulässig, allerdings wird hier allseitig eine Brandschutzbekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen gefordert, die verhindert, dass sichtbare Holzkonstruktionen im Gebäudebau verwendet werden können. Auf diese Weise wird der Einsatz der Holzbauweise häufig unwirtschaftlich. Wann Bauteile im Hinblick auf die Feuerwiderstandsfähigkeit feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen, richtet sich grundsätzlich nach der Gebäudeklasse.
Ausnahmsweise dürfen feuerbeständige oder hochfeuerhemmende Bauteile auch aus brennbaren Baustoffen (also Holz) gefertigt werden, soweit sie den bestimmten technischen Bestimmungen genügen. Diese Ausnahme erstreckt sich jedoch nicht auf Sonderbauten (Hochhäuser). Ausgenommen von der Abweichungsmöglichkeit sind darüber hinaus Brandwände und Treppenräume der Gebäudeklasse 5, soweit sie als Fluchtweg dienen. Eine weitere Möglichkeit, von den strengen Vorgaben abzuweichen, ergibt sich, wenn die Baubehörde zustimmt. Auf diese Weise kann neben dem technischen Brandschutz in Form der Anforderungen an die verwendeten Baustoffe etwa auch der anlagenbezogene Brandschutz miteinbezogen werden, was jedoch zwingend die Erstellung eines umfangreicheren Brandschutzkonzeptes erfordert.
Potentiale
Aufgrund seines vergleichsweise geringen Gewichts ist Holz gut geeignet für Gebäudeaufstockungen.
Quelle: Kaufmann (2007)
Holzgebäude können CO2 zwischen 40 und 100 Jahre binden und lassen sich energiearm rückbauen. Das Holz kann im Vergleich zu Stahl und Beton besser weiterverwendet bzw. recycelt werden.
Quelle: Zukunftsinstitut (2022)
Laut mehreren Forschungsvorhaben in Deutschland seit dem Beginn der 1990er-Jahre, Erfahrungen aus Österreich, der Schweiz sowie den skandinavischen Ländern gilt das Vorurteil der geringeren Eignung von Holz zum Brandschutz in der Forschung inzwischen als weitestgehend ausgeräumt. Holz kann damit im brandschutztechnischen Sinne die gleichen Anforderungen erfüllen wie sie derzeit an andere Baustoffe gestellt werden.
Quelle: Dehne (2015)
Risiken
Je nach Szenario kann beim aktuellem Holzverbrauch die verfügbare Menge des bevorzugten Nadelholzes zu gering sein, um auf den Import von Holz verzichten zu können. Allerdings wäre in den meisten Fällen eine geringfügige Substitution mit Laubholz möglich.
Quelle: Wolf et al. (2019)
Bei steigender Holzbauquote könnten Importe von Ländern mit hohem Selbstversorgungsgrad nötig werden. Aktuell sind die Hauptlieferländer Polen, Tschechien und Frankreich, in Zukunft könnten zusätzlich Importe aus den baltischen Staaten Estland und Lettland notwendig werden.
Quelle: Wolf et al. (2019)
§ 67 MBO bietet die Möglichkeit, von den strikten Vorgaben des § 26 Abs. 2 Satz 3 MBO abzuweichen. Dies wurde in unterschiedlicher Weise von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein umgesetzt.
In Hamburg wurde die Regelung jedoch insoweit restriktiver umgesetzt, als dass die Ausnahme für die Verwendung von Baustoffen aus Holz nur für Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 22 m (Hochhausgrenze) und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 200 m2 und. Brandabschnitten von nicht mehr als 800 m2 pro Geschoss gilt. Dafür nehmen Hamburg und Berlin Brandwände und notwendige Treppenräume in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 nicht von der Ausnahme zur Zulassung der Verwendung von Baustoffen aus Holz aus. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen konkretisieren die Anforderungen zudem nicht über einen direkten Verweis auf die technischen Baubestimmungen, sondern durch Verweise auf die Feuerwiderstandsfähigkeit, die Rauchundurchlässigkeit und die Eignung zur Verhinderung einer Brandausbreitung. Faktisch wird dies jedoch ebenfalls durch die technischen Baubestimmungen der Länder konkretisiert.
In der Schweiz ist die grundsätzliche Unterscheidung zwischen brennbar und nicht brennbar weggefallen. Es bleiben allgemeine Anforderungen an den Feuerwiderstand unabhängig vom verwendeten Material. Damit rückt die Frage der konkreten Verarbeitung des Materials in den Vordergrund.
Das Hochhaus steht in der Hafen-City in Hamburg und soll mit 19 Stockwerken und 65 Metern Höhe als höchstes Holzgebäude Deutschlands 2024 fertig gestellt werden. Der Keller, die ersten beiden Etagen und der Treppenhaus-Kern wird dennoch aus Beton gebaut.
Wiederkehr R (2014) Brandschutz im Holzbau - Die Schweiz setzt Massstäbe. 20. Internationales Holzbau-Forum IHF 14. FORUM HOLZBAU
Kaufmann H (2007) Gewerbebau in Holz - Erfahrungen und Erkenntnisse. Fachtagung Holzbau.
Deutsche BauZeitschrift (2019) Der Fortschritt ist eine Schnecke - Brandschutz im Holzbau und der Flickenteppich der Landesbauordnungen. Accessed: 09. January 2024
Dehne M (2015) Brandschutz im Holzbau. Holzbau-Hochschultag 2015. Leibniz Universität Hannover - Institut für Bauphysik, S. 49–68
Moro JL (2019) Brandschutz. In: Baukonstruktion - vom Prinzip zum Detail: Band 1 Grundlagen. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg, S. 715–758
Wolf T, Untergutsch A, Wensing C et al. (2019) Potenziale von Bauen mit Holz - Erweiterung der Datengrundlage zur Verfügbarkeit von Holz als Baustoff zum Einsatz im Holzbau sowie vergleichende Ökobilanzierung von Häusern in Massiv- und Holzbauweise. Umweltbundesamt
Kruse D, Dehne M (2019) Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen. Holzbau Deutschland - Institut e.V.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (2023) Handreichung Holzbauinitiative - Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Holzbaus als ein wichtiger Beitrag für ein klimagerechtes und ressourceneffizientes Bauen.
ZEIT ONLINE (2023) Bundesregierung beschließt Strategie für mehr Holzhäuser. Accessed: 09. January 2024
Eberl-Pacan R (2020) Chancen und Hemmnisse für den Holzbau. dach+holzbau 03/2020. Accessed: 09. January 2024
Rehrmann M-O, Brandenburg K-W (2021) Klimaschutz bei Neubauten: Sind Holzhäuser die Lösung? NDR. Accessed: 10. May 2023
Horx Strathern O (2022) Holzzeitalter: Warum das Baumaterial der Stunde eine große Zukunft hat. Accessed: 11. June 2023
Mayr J (2023) Brandschutz in der Tasche. RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG
Besonders relevant sind S. 8-11
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Frau Christina-Johanne Schröder
Mitglied Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
§ 67 MBO bietet die Möglichkeit, von den strikten Vorgaben des § 26 Abs. 2 Satz 3 MBO abzuweichen. Dies wurde in unterschiedlicher Weise von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein umgesetzt.
In Hamburg wurde die Regelung jedoch insoweit restriktiver umgesetzt, als dass die Ausnahme für die Verwendung von Baustoffen aus Holz nur für Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 22 m (Hochhausgrenze) und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 200 m2 und. Brandabschnitten von nicht mehr als 800 m2 pro Geschoss gilt. Dafür nehmen Hamburg und Berlin Brandwände und notwendige Treppenräume in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 nicht von der Ausnahme zur Zulassung der Verwendung von Baustoffen aus Holz aus. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen konkretisieren die Anforderungen zudem nicht über einen direkten Verweis auf die technischen Baubestimmungen, sondern durch Verweise auf die Feuerwiderstandsfähigkeit, die Rauchundurchlässigkeit und die Eignung zur Verhinderung einer Brandausbreitung. Faktisch wird dies jedoch ebenfalls durch die technischen Baubestimmungen der Länder konkretisiert.
In der Schweiz ist die grundsätzliche Unterscheidung zwischen brennbar und nicht brennbar weggefallen. Es bleiben allgemeine Anforderungen an den Feuerwiderstand unabhängig vom verwendeten Material. Damit rückt die Frage der konkreten Verarbeitung des Materials in den Vordergrund.
Das Hochhaus steht in der Hafen-City in Hamburg und soll mit 19 Stockwerken und 65 Metern Höhe als höchstes Holzgebäude Deutschlands 2024 fertig gestellt werden. Der Keller, die ersten beiden Etagen und der Treppenhaus-Kern wird dennoch aus Beton gebaut.
Wiederkehr R (2014) Brandschutz im Holzbau - Die Schweiz setzt Massstäbe. 20. Internationales Holzbau-Forum IHF 14. FORUM HOLZBAU
Kaufmann H (2007) Gewerbebau in Holz - Erfahrungen und Erkenntnisse. Fachtagung Holzbau.
Deutsche BauZeitschrift (2019) Der Fortschritt ist eine Schnecke - Brandschutz im Holzbau und der Flickenteppich der Landesbauordnungen. Accessed: 09. January 2024
Dehne M (2015) Brandschutz im Holzbau. Holzbau-Hochschultag 2015. Leibniz Universität Hannover - Institut für Bauphysik, S. 49–68
Moro JL (2019) Brandschutz. In: Baukonstruktion - vom Prinzip zum Detail: Band 1 Grundlagen. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg, S. 715–758
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Kruse D, Dehne M (2019) Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude und Aufstockungen. Holzbau Deutschland - Institut e.V.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (2023) Handreichung Holzbauinitiative - Strategie der Bundesregierung zur Stärkung des Holzbaus als ein wichtiger Beitrag für ein klimagerechtes und ressourceneffizientes Bauen.
ZEIT ONLINE (2023) Bundesregierung beschließt Strategie für mehr Holzhäuser. Accessed: 09. January 2024
Eberl-Pacan R (2020) Chancen und Hemmnisse für den Holzbau. dach+holzbau 03/2020. Accessed: 09. January 2024
Rehrmann M-O, Brandenburg K-W (2021) Klimaschutz bei Neubauten: Sind Holzhäuser die Lösung? NDR. Accessed: 10. May 2023
Horx Strathern O (2022) Holzzeitalter: Warum das Baumaterial der Stunde eine große Zukunft hat. Accessed: 11. June 2023
Mayr J (2023) Brandschutz in der Tasche. RM Rudolf Müller Medien GmbH & Co. KG
Besonders relevant sind S. 8-11
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen