Alle Bundesländer sollten einen Vorrang sekundärer, ökologisch vorteilhafter Baustoffe bei der Auftragsvergabe einführen, so wie es auf Bundesebene bereits der Fall ist. Um den Grundsatz der Sparsamkeit trotz zunächst kostenintensiverer Recycling (RC)-Baustoffe einzuhalten, kann ein fiktiver CO2-Preis auf Primärmaterialien erhoben werden.
Das Recycling von Bauprodukten spart Ressourcen und Treibhausgasemissionen. Die Verwendung von Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Bauvorhaben stellt sicher, dass eine wachsende Nachfrage für Ersatzbaustoffe entsteht. Dies macht wiederum das Recycling attraktiver.
Ein Großteil relevanter Bauvorhaben der öffentlichen Hand werden auf Länder- bzw. Kommunalebene (und nicht auf Bundesebene, wo es eine entsprechende Regelung bereits gibt) durchgeführt.
Quelle: DGAW (2019)
In den Landesgesetzen finden sich zwar oft Regelungen zu einer vorrangigen Berücksichtigung von Sekundärstoffen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe. Diese sind jedoch fast ausschließlich als Prüf- bzw. Sollvorschriften ausgestaltet und erreichen damit nicht denselben Regelungseffekt wie die Bevorzugungspflicht in § 45 Abs. 2 KrWG.
Quelle: Umweltbundesamt (2020)
Rechtliche Grundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), § 45 Pflichten der öffentlichen Hand
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Alle Bundesländer sollten einen Vorrang für Recyclingbaustoffe einführen und mit gutem Beispiel vorangehen. Erreicht werden kann dieses Ziel, indem die Beschränkung von § 45 KrWG auf die Auftragsvergabe des Bundes aufgehoben und der Anwendungsbereich der Norm auf die Länder und Kommunen ausgedehnt wird. Problematisch kann der Grundsatz der Sparsamkeit werden, da keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen dürfen (§ 45 Abs. 2 Satz 2 KrWG). In der Folge werden Sekundärbaustoffe oft nicht berücksichtigt. Dies kann aufgelöst werden, indem bei einem Kostenvergleich mit Primärmaterialien ein fiktiver CO2-Preis auf die im Rahmen der vorzulegenden Ökobilanz aufgeführten CO2-Emissionen aufgeschlagen wird. Auf diese Weise werden RC-Baustoffe wettbewerbsfähig.
Hintergrund
Seit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Ende 2020 gilt der Vorrang sekundärer, ökologisch vorteilhafter Baustoffe bei der Auftragsvergabe auf Bundesebene (§ 45 Abs. 2 Satz 1 KrWG). In einigen Bundesländern gibt es bereits Debatten über ähnliche Regelungen. Berlin hat in seiner Vergabeverordnung den Einsatz von Recycling (RC)-Beton für bestimmte Bauvorhaben bereits vorgegeben.
Potentiale
Durch den Einsatz von RC-Baustoffen in öffentlichen Gebäuden eine Vorbildwirkung erzeugt werden, mittels derer den bei vielen privaten Bauherr:innen bestehenden Vorbehalten gegenüber RC-Baustoffen entgegengewirkt und zum Rückgriff auf RC-Baustoffe angeregt werden kann.
Quelle: Bundesregierung (2020)
Indem die öffentliche Hand dazu verpflichtet wird, RC-Baustoffen Vorrang einzuräumen, wird die Nachfrage bzw. der Einsatz von RC-Baustoffen erhöht und damit das Entstehen entsprechender angebotsseitiger Strukturen unterstützt.
Quelle: Bundesregierung (2020)
Risiken
Wenn die Nachfrage nach Recyclingbaustoffen zu stark steigt, kann es aufgrund von fehlenden Sammel- und Recyclingstrukturen zu Engpässen bei der Verfügbarkeit kommen.
Quelle: Umweltbundesamt (2021)
Seit Ende 2021 ist zur "Gewährleistung eines umfassenden Recyclings im Rahmen der Kreislaufführung der Produkte und Materialien" bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Berlin "Beton [...] unter der Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen [...] herzustellen und einzusetzen."
(VwVBU - Anhang 1, Leistungsblatt 26, Nr. 2 b)
In der Schweiz werden Recycling-Baustoffe konsequent bei öffentlichen Bauten eingesetzt. Viele Kantone haben eine entsprechende Baustoffrecycling-Strategie mit entsprechenden Maßnahmen beschlossen. Exemplarisch wird hier die Strategie des Kantons Soluthurn genannt. So soll bei Ausschreibungen "der Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben" im Hoch- und Tiefbau gefördert werden. Außerdem soll die Deponierung erschwert werden.
EU-Recycling (2019) Recyclingbeton noch ohne Marktdurchdringung. Accessed: 01. February 2024
Walther A, Wüthrich S (2016) Baustoffrecycling-Strategie - Umsetzungskonzept und Massnahmenplan. Amt für Umwelt, Hochbauamt, Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn
Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (2021) Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) - Anhang 1: Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter)
Besonders relevant ist S. 68
Bundesregierung (2020) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Drucksache 19/19373
Schneider T, Schmidt V (2020) Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung. Umweltbundesamt
Besonders relevant sind S. 39-40.
Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (2019) DGAW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union.
Potrykus A, Zotz F, Aigner JF et al. (2021) Prüfung möglicher Ansätze zur Stärkung des Recyclings, zur Schaffung von Anreizen zur Verwendung recycelbarer Materialien und zur verursachergerechten Zuordnung von Entsorgungskosten im Bereich der Bauprodukte. Umweltbundesamt
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Frau Christina-Johanne Schröder
Mitglied Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Seit Ende 2021 ist zur "Gewährleistung eines umfassenden Recyclings im Rahmen der Kreislaufführung der Produkte und Materialien" bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Berlin "Beton [...] unter der Verwendung rezyklierter Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 in den maximal zulässigen Anteilen [...] herzustellen und einzusetzen."
(VwVBU - Anhang 1, Leistungsblatt 26, Nr. 2 b)
In der Schweiz werden Recycling-Baustoffe konsequent bei öffentlichen Bauten eingesetzt. Viele Kantone haben eine entsprechende Baustoffrecycling-Strategie mit entsprechenden Maßnahmen beschlossen. Exemplarisch wird hier die Strategie des Kantons Soluthurn genannt. So soll bei Ausschreibungen "der Einsatz von mineralischen Recyclingbaustoffen bei öffentlichen Infrastrukturvorhaben" im Hoch- und Tiefbau gefördert werden. Außerdem soll die Deponierung erschwert werden.
EU-Recycling (2019) Recyclingbeton noch ohne Marktdurchdringung. Accessed: 01. February 2024
Walther A, Wüthrich S (2016) Baustoffrecycling-Strategie - Umsetzungskonzept und Massnahmenplan. Amt für Umwelt, Hochbauamt, Amt für Verkehr und Tiefbau des Kantons Solothurn
Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (2021) Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) - Anhang 1: Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter)
Besonders relevant ist S. 68
Bundesregierung (2020) Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Drucksache 19/19373
Schneider T, Schmidt V (2020) Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung. Umweltbundesamt
Besonders relevant sind S. 39-40.
Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (2019) DGAW-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union.
Potrykus A, Zotz F, Aigner JF et al. (2021) Prüfung möglicher Ansätze zur Stärkung des Recyclings, zur Schaffung von Anreizen zur Verwendung recycelbarer Materialien und zur verursachergerechten Zuordnung von Entsorgungskosten im Bereich der Bauprodukte. Umweltbundesamt
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen