Die bisher schon geforderten bautechnischen Nachweise sollten um eine verpflichtende Baudokumentation ergänzt werden, die in einheitlicher, digitaler Form zur Nutzungsaufnahme vorgelegt werden muss. Diese Dokumentation soll umfassende Infomationen über die Materialien, deren Qualitäten (Materialpass), die Konstruktion und das Rückbaukonzept enthalten. Genutzt werden sollte dafür die Methode des „Building Information Modeling“.
Die Wiederverwendung von Bauprodukten spart Ressourcen und Treibhausgasemissionen. Bisher scheitert die Wiederverwendung von Baustoffen vielfach daran, dass vor einer Sanierung, einem Rückbau bzw. dem Abbruch eines Gebäudes nicht bekannt ist, welche Bauprodukte in dem jeweiligen Gebäude verbaut sind, sodass ein gezielter und die Bauprodukte schonender Ausbau nicht sichergestellt ist.
Materialpässe, die nach einem vereinheitlichten Format erstellt werden, erleichtern die schnelle Identifikation von wiederverwend- bzw. rezyklierbaren Produkten und erlauben eine sauberere stoffliche Trennung von nur noch stofflich verwertbaren bzw. zu entsorgenden Baustoffen. Insbesondere solche Bauteile, die Schadstoffe enthalten und entsprechend besonderer Verwertungsverfahren bedürfen, können auf diese Weise leichter identifiziert werden.
Quelle: Umweltbundesamt (2021)
Eine Dokumentation ist gerade für solche Bauprodukte wertvoll, die einem langen Lebenszyklus unterliegen und bei denen die Gefahr des zeitbedingten Informationsverlustes besonders hoch ist.
Quelle: Umweltbundesamt (2021)
Rechtliche Grundlage
Die bautechnischen Nachweise in § 66 Musterbauordnung (MBO) sollen um eine verpflichtende Baudokumentation ergänzt werden.
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Die spezifischen inhaltlichen Anforderungen an die Baudokumentation werden wie auch die Spezifikationen der übrigen bautechnischen Nachweise in einer Rechtsverordnung gemäß § 85 Abs. 3 spezifiziert. Die Anforderungen sollten dem Konzept des „Building Information Modelling“ folgen.
Die Baudokumentation ist zusammen mit den sonstigen bautechnischen Nachweisen im Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme vorzulegen.
Die Pflicht zur Erstellung einer Baudokumentation gilt über den Verweis in § 59 Abs. 2 S.3 MBO auch für genehmigungsfreie Vorhaben. Die bereits genannten Gründe für die Einführung einer Baudokumentationspflicht gelten in gleicher Weise für genehmigungsfreie Vorhaben. Über den Verweis wird eine möglichst breite Anwendung sichergestellt.
Hintergrund
Derzeit fehlen oft Informationen über die Qualität der Produkte, die Art der verwendeten Materialien, ggf. deren Schadstoffgehalte und auch über die Bauart des Gebäudes. Diese Informationen sind jedoch erforderlich, um zu bewerten, ob sich die Wiederverwendung bzw. das Recycling einzelner verbauter Bauprodukte lohnt bzw. welche Verwertungswege geeignet sind. Eine Dokumentation ist gerade für solche Bauprodukte wertvoll, die einem langen Lebenszyklus unterliegen und bei denen die Gefahr des zeitbedingten Informationsverlustes besonders hoch ist.1 Über die Dokumentationen kann zudem langfristig eine Datenbank der in Deutschland verbauten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verfügbaren Sekundärbaustoffe geschaffen werden.
Potentiale
Eine systematische und verpflichtende Erfassung der in zukünftigen Gebäuden verbauten Bauteile und Rohstoffe würde es erlauben, die Potenziale zukünftiger urbaner Minen zu erkennen.
Quelle: Umweltbundesamt (2021)
Spätere Nutzer- bzw. Eigentümer:innen werden durch eine Baudokumentation vor Gefahren gewarnt.
Quelle: Umweltbundesamt (2021)
Risiken
Denkbar sind anfangs verlängerte Planungs- und/oder Bauphasen durch höhere Anforderungen im Genehmigungsverfahren. Öffentliche Ausschreibungen könnten hier mit gutem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass sich die Prozesse in den Bauplanungsbüros etablieren.
Quelle: GermanZero
Ein Beispiel dafür, wie eine Baudokumentation aussehen kann, bietet der der Gebäuderessourcenpass der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen. Er enthält Informationen "über die verbauten Materialien, die Treibhausgasemissionen von Gebäuden sowie deren Kreislauffähigkeit".
Ein weiteres Beispiel für den praktischen und digitalen Einsatz eines Gebäuderessourcenpassees ist bietet die Firma Concular.
Potrykus A, Zotz F, Aigner JF et al. (2021) Prüfung möglicher Ansätze zur Stärkung des Recyclings, zur Schaffung von Anreizen zur Verwendung recycelbarer Materialien und zur verursachergerechten Zuordnung von Entsorgungskosten im Bereich der Bauprodukte. Umweltbundesamt
Hemmerling M, Bähre B (2020) Informierte Architektur: Building Information Modelling für die Architekturpraxis. Birkhäuser Verlag, Basel
Concular (2024) Der digitale Gebäuderessourcenpass. Accessed: 31. January 2024
DGNB (2024) Der Gebäuderessourcenpass der DGNB. Accessed: 31. January 2024
GermanZero
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Frau Christina-Johanne Schröder
Mitglied Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Ein Beispiel dafür, wie eine Baudokumentation aussehen kann, bietet der der Gebäuderessourcenpass der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen. Er enthält Informationen "über die verbauten Materialien, die Treibhausgasemissionen von Gebäuden sowie deren Kreislauffähigkeit".
Ein weiteres Beispiel für den praktischen und digitalen Einsatz eines Gebäuderessourcenpassees ist bietet die Firma Concular.
Potrykus A, Zotz F, Aigner JF et al. (2021) Prüfung möglicher Ansätze zur Stärkung des Recyclings, zur Schaffung von Anreizen zur Verwendung recycelbarer Materialien und zur verursachergerechten Zuordnung von Entsorgungskosten im Bereich der Bauprodukte. Umweltbundesamt
Hemmerling M, Bähre B (2020) Informierte Architektur: Building Information Modelling für die Architekturpraxis. Birkhäuser Verlag, Basel
Concular (2024) Der digitale Gebäuderessourcenpass. Accessed: 31. January 2024
DGNB (2024) Der Gebäuderessourcenpass der DGNB. Accessed: 31. January 2024
GermanZero
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen