Um die Kreislauffähigkeit von Bauteilen und Baustoffen im Bauwesen zu fördern, sollte die verpflichtende Vorlage einer Rückbauplanung im Baugenehmigungsverfahren eingeführt werden.
Diese Planung wäre so zu erstellen, dass vorrangig eine Wiederverwendung von Baustoffen und Baueile vorzusehen ist und sekundär deren Recycling. [Maßnahme noch nicht gereviewed]
Wiederverwendung und Recycling werden bislang auch deshalb erschwert, weil die Kreislauffähigkeit in der Planungs- und Errichtungsphase zu selten berücksichtigt wurden. Es sollte unter anderem der Einsatz flächiger Verklebungen verhindert und sichergestellt werden, dass ausschließlich lösbare Verbindungen zwischen Bauteilen und Baustoffen verwendet werden.
Der Einsatz flächiger Verklebungen verhindert in vielen Fällen eine Wiederverwendung. Es sollten möglichst lösbare Verbindungen zwischen Bauteilen und Baustoffen verwendet werden.
Quelle: Baunetz Wissen (2024)
"Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit der Baukonstruktion" ist eine der Grundanforderung des Qualitätssiegels "Nachhaltiges Gebäude" des Bundesbauministeriums.
Quelle: BMWSB (2023)
Bereits 2008 hat das damalige Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung einen Kriterienkatalog mit Checkliste für die Rückbaubarkeit von Gebäuden herausgegeben.
Quelle: BMVBS (2008)
Konzepte für rückbaubare Gebäude (Design for Disassembly) gibt es seit den 1990er Jahren.
Quelle: DIGITALWERK (2022)
Rechtliche Grundlage
Die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung sind in der Musterbauordnung (MBO) geregelt. Ein neuer § 66a Rückbauplanung sollte geschaffen werden. Darüber hinaus kann der Grundsatz der Kreislauffähigkeit bzw. Rückbaubarkeit als inhaltliche Anforderung an die Art und Weise des Baus an weiteren Stellen des Gesetzes verstärkend eingefügt werden, u. a. um sicherzustellen, dass die Anforderungen auch für genehmigungsfreie Vorhaben (vgl. § 61, 62 MBO) gelten. Dies gilt für die Allgemeinen Anforderungen in § 3 MBO, sowie für die Anforderungen an die Bauart gem. § 16a MBO.
Potentiale
Die Rückgewinnung hochwertiger Baumaterialien aus einem Gebäude kann dazu führen, dass der zusätzlicher Aufwand finanziell ausgeglichen wird.
Quelle: DIGITALWERK (2022)
Risiken
Denkbar sind anfangs verlängerte Planungs- und/oder Bauphasen durch höhere Anforderungen im Genehmigungsverfahren. Öffentliche Ausschreibungen könnten hier mit gutem Beispiel vorangehen und dafür sorgen, dass sich die Prozesse in den Bauplanungsbüros etablieren.
Quelle: GermanZero
Seit Ende 2021 muss für öffentliche Neubauten ein Recyclingkonzept vorgelegt werden, welches den Rückbau miteinschließt: "Bauteilaufbauten sind in Schnittzeichnungen darzustellen, aus denen die Schichtenfolge und die eingebauten Materialien eindeutig hervorgehen. Es ist festzuhalten, ob und wie eine sortenreine Trennung beim Rückbau möglich ist. Für alle Bestandteile ist nach heutigem Stand der Technik ein Vorschlag zur Verwertung zu machen. Das Recyclingkonzept ist zu dokumentieren."
(VwVBU - Anhang 1, Leistungsblatt 26, Nr. 2 a)
Die Firma Madaster legt ein Verzeichnis mit Daten über alle Materialien und Produkte an, die in einem Gebäude verbaut wurden. Das Verzeichnis enthält Informationen zur Trennbarkeit, zum gebundenen CO2 und zur Toxizität und unterstützt so die Wiederverwendung von Baustoffen.
Baunetz Wissen (2024) Rückbaubarkeit. Accessed: 31. January 2024
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (2023) Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Accessed: 31. January 2024
Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) (2008) Kriteriensteckbrief Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit
DIGITALWERK (2022) Design for Disassembly: Rückbaubare Gebäude. Accessed: 31. January 2024
Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (2021) Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) - Anhang 1: Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter)
Besonders relevant ist S. 68
Madaster (2024) Das Kataster für Materialien. Accessed: 31. January 2024
GermanZero
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Frau Christina-Johanne Schröder
Mitglied Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Seit Ende 2021 muss für öffentliche Neubauten ein Recyclingkonzept vorgelegt werden, welches den Rückbau miteinschließt: "Bauteilaufbauten sind in Schnittzeichnungen darzustellen, aus denen die Schichtenfolge und die eingebauten Materialien eindeutig hervorgehen. Es ist festzuhalten, ob und wie eine sortenreine Trennung beim Rückbau möglich ist. Für alle Bestandteile ist nach heutigem Stand der Technik ein Vorschlag zur Verwertung zu machen. Das Recyclingkonzept ist zu dokumentieren."
(VwVBU - Anhang 1, Leistungsblatt 26, Nr. 2 a)
Die Firma Madaster legt ein Verzeichnis mit Daten über alle Materialien und Produkte an, die in einem Gebäude verbaut wurden. Das Verzeichnis enthält Informationen zur Trennbarkeit, zum gebundenen CO2 und zur Toxizität und unterstützt so die Wiederverwendung von Baustoffen.
Baunetz Wissen (2024) Rückbaubarkeit. Accessed: 31. January 2024
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (2023) Anforderungen an das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Accessed: 31. January 2024
Bundesministerium für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) (2008) Kriteriensteckbrief Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit
DIGITALWERK (2022) Design for Disassembly: Rückbaubare Gebäude. Accessed: 31. January 2024
Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (2021) Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) - Anhang 1: Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter)
Besonders relevant ist S. 68
Madaster (2024) Das Kataster für Materialien. Accessed: 31. January 2024
GermanZero
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen