Für bestehende und neue Industrieanlagen soll ein frühzeitiger Stichtag festgelegt werden, ab dem keine Treibhausgase mehr ausgestoßen werden dürfen. Genehmigungen für den Bau neuer Industrieanlagen sollen nur noch erteilt werden, wenn diese klimaneutral sind, um fossile Lock-Ins zu verhindern.
Da die bestehenden Klimaschutz-Ziele und politischen Instrumente zur Emissionsreduktion noch nicht ausreichend Wirkung zeigen, kann es notwendig werden, fossile Brennstoffe als Emissionsquellen direkt zu befristen. Analog zur Beendigung der Kohleverstromung kann insbesondere ein Ende der Nutzung von Erdgas in industriellen Anlagen eine entscheidende Maßnahme zur Emissionsreduktion im Industriesektor sein. Der kontinuierliche Rückbau von Gas-Infrastruktur würde zudem eventuelle politische Kehrtwenden verhindern.
Die Lebensdauer industrieller Anlagen in den Sektoren Stahl, Chemie und Zement wird mit 50-70 Jahren angegeben.
Der generelle Reinvestitionsbedarf in den Sektoren Stahl, Chemie und Zement bezogen auf aktuelle Erzeugungskapazitäten wird bis 2030 auf 53 %, 59 % und 30 % geschätzt.
Das Subventionsvolumen für den industriellen Einsatz fossiler Energieträger wird gegenwärtig mit jährlich über 2 Milliarden € beziffert.
Eine Regelung zur Beendigung (2045) des Einsatzes von fossilen Brennstoffen in Industrieanlagen ist nach Gutachtereinschätzung mit geltendem Recht zu vereinbaren.
Quelle: Becker Büttner Held (2021)
Ausführliche Maßnahmenbeschreibung
Klimaneutralität bedeutet, dass keinerlei mit dem Betrieb der Anlage assoziierte Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre entweichen dürfen. Auch Anlagen mit Carbon Capture-Kapazität dürfen dementsprechend nur genehmigt bzw. betrieben werden, falls die vollständige Abscheidung und atmosphärische Nichteinbringung der entsprechenden Stoffe gewährleistet werden kann. Zur Verhinderung von Produktionsverlagerung sollten faire Wettbewerbschancen mittels effektiver Grenzausgleichsmechanismen (Carbon Border Adjustment Mechanism / Export-Rabattierung1) sichergestellt werden.
Potentiale
Trotz antizipierter Risiken in Form des Carbon Leakage, also der Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland, war eine Zunahme an Unternehmenswerten im Rahmen des EU ETS für eine Mehrheit der Unternehmen zu beobachten.
Quelle: aus dem Moore et al. (2019)
Nutzung fossiler Brennstoffe erfordert in der Regel leicht zu erkennende Infrastruktur, was es beispielsweise für zivilgesellschaftliche Akteure relativ einfach macht, die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion zu überprüfen
Quelle: Green (2018)
Risiken
Von der Marktfähigkeit bis zur industrieweiten Anwendung von Durchbruchsinnovationen in energieintensiven Industrien wird ein Zeithorizont von 20 Jahren und mehr angelegt (Elektrolyse, Elektrifizierung, Carbon Capture and Storage, neuartige Membranlösungen).
Quelle: Gerres (2019)
Ist die Amortisierung von Anlagen oder deren Bestandteilen, die durch die vorgeschlagene Regelung ihre Nutzbarkeit verlieren, zum Stichtag noch nicht abgeschlossen, können möglicherweise Entschädigungszahlung fällig werden. Dies ist insbesondere zu beachten, falls entsprechende Regelungen ohne ausreichenden Vorlauf implementiert werden. Behördliche Einzelprüfung ist aufgrund der Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit betroffener Anlagen empfehlenswert.
Quelle: Becker Büttner Held (2021)
Kolev GV, Kube R, Schaefer T, Stolle L (2021) Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Motivation, Ausgestaltung und wirtschaftliche Implikationen eines CO2-Grenzausgleichs in der EU.
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1443 — 1465) Entnommen - 22.09.2023
Agora Energiewende und Wuppertal Institut (2019): Klimaneutrale Industrie: Schlüsseltechnologien und Politikoptionen für Stahl, Chemie und Zement. Berlin, November 2019.
Nils aus dem Moore, Philipp Großkurth, Michael Themann, Multinational corporations and the EU Emissions Trading System: The specter of asset erosion and creeping deindustrialization,
Journal of Environmental Economics and Management, Volume 94, 2019, Pages 1-26, ISSN 0095-0696 Entnommen - 11.10.2023
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft; Simon Meemken, Florian Zerzawy, Willi Schwope; Zukunftsplan Industrie Sofortprogramm für den Abbau klimaschädlicher Subventionen; 2023
Entnommen - 11.10.2023
Becker Büttner Held · Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater · PartGmbB, GUTACHTEN Fehlinvestitionen vermeiden – Eine Untersuchung zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Defossilisie, 2021, S.100-116
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung* (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz - KVBG) § 51 Verbot der Kohleverfeuerung, könnte für die Schaffung einer Vorbotsregelung als Beispiel dienen.
Timo Gerres, José Pablo Chaves Ávila, Pedro Linares Llamas, Tomás Gómez San Román, A review of cross-sector decarbonisation potentials in the European energy intensive industry,
Journal of Cleaner Production, Volume 210, 2019, Pages 585-601, ISSN 0959-6526
Entnommen - 12.10.2023
Green, F. The logic of fossil fuel bans.
Nature Clim Change
8, 449–451 (2018). Published 14 May 2018. Issue DateJune 2018. Entnommen - 12.10.2023
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
Kolev GV, Kube R, Schaefer T, Stolle L (2021) Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM): Motivation, Ausgestaltung und wirtschaftliche Implikationen eines CO2-Grenzausgleichs in der EU.
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