Zu einem klimaschonenden Produktdesign gehören sparsame Ressourcennutzung, lange Nutzungssdauer, umfassende Reparierbarkeit, transparente Kennzeichnung und höchstmögliche Wiederverwertbarkeit. Diese Eigenschaften lassen sich durch gezielte Vorgaben, Verordnungen und Besteuerungen fördern.
Zentral dafür ist die Erweiterung der Ökodesign-Verordnung um das sogenannte Top-Runner-Prinzip. Dabei wird das CO2-effizienteste Produkt (der „Top-Runner“) in einer Produktkategorie identifiziert und dessen Emissionen als neuer Mindeststandard für alle Produkte dieser Kategorie festgelegt. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte diesen Standard innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens erreichen oder übertreffen. Die Standards werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, was kontinuierliche Verbesserungen und den Wettbewerb um nachhaltige Produkte fördert.
Eine weitere sinnvolle Maßnahme ist die Besteuerung der nicht-energetischen Verwendung fossiler Energieträger. Fossile Rohstoffe wie Erdöl bilden die Basis für eine Vielzahl von Materialien, insbesondere Kunststoffe. Diese Nutzung als Rohstoff sollte genauso wie die energetische Nutzung fossiler Energieträger besteuert werden. Das schafft Anreize für mehr Recycling und die Nutzung nachwachsender Rohstoffe.
Neben der Suche nach neuen, nachhaltigeren Lösungen kann die Standardisierung einen wichtigen Beitrag zur Ressourcen- und Emissionsreduktion beitragen, sodass zwischen diesen Aspekten ein (dynamisches) Gleichgewicht angestrebt werden muss.
Zuständige Bundesminister:innen
Bundestagsabgeordnete aus den zuständigen Ausschüssen
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